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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir hoffen und gehen davon aus, dass unsere Zusammenarbeit erfolgreich und für beide Seiten zufriedenstellend sein wird und die Konfliktregelungsfunktionen der Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen nicht zum Tragen kommen müssen.

Eine faire Zusammenarbeit bedeutet für uns, unsere Geschäftspartner auch ausreichend über die Bedingungen zu informieren, zu denen wir unsere Tätigkeiten entfalten. Für sämtliche Rechts­ge­schäfte gelten daher, sofern nicht im Anbot anderes ausdrücklich geregelt ist, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Bereits unseren Konzepten und Anboten legen wir möglichst viele Informationen Ihres Unternehmens zugrunde, die einer sorgfältigen Analyse sowie der darauf aufbauenden Erstellung eines Konzeptes bedürfen. Wir können daher nach Auftragserteilung und Maßgabe der vereinbarten Termine - basierend auf dem im Anbot enthaltenen Grundkonzept - sofort für Sie tätig werden.

  2. Unsere Trainings- und Beratungstätigkeit soll zu konkreten Lösungsvorschlägen führen und ist daher nur in ihrer Gesamtheit sinnvoll, sodass ein (Teil-)Rücktritt bzw. eine Kündigung des Vertrages nicht vorgesehen ist.
    Das Recht auf vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Beendigung ist schriftlich zu erklären, wobei sämtliche wichtige Grün­de, auf welche die Auflösung gestützt wird, anzugeben sind.
    Ein wichtiger Grund auf Kundenseite ist insbesondere, wenn schriftlich ausdrücklich fixierte Ter­mine auch nach Setzung einer Nachfrist von 1 Monat schuldhaft unsererseits nicht eingehalten werden können, sofern im Einzelfall nicht eine einvernehmliche Fristverlängerung erfolgt.
    Wichtige Gründe seitens GFO Gruppe für Organisationsentwicklung sind insbesondere, wenn Sie als Auftraggeber mit einer fälligen Teilzahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug geraten oder wenn die Erbringung unserer Leistungen durch Umstände, die in Ihrer Sphäre gelegen sind, unmöglich wird. Letzteres jedoch nur, sofern wir Sie über die bestehenden Hindernisse informieren und Ihrerseits binnen einer Frist von 14 Tagen keine Abhilfe geschaffen werden kann.

  3. Wir gehen davon aus, dass im Sinne der positiven Zusammenarbeit und im beiderseitigen Interesse an einer sachgerechten und zielgerichteten Trainings- und Beratungstätigkeit die vertraglich vereinbarten Leistungen finalisiert werden können.
    Wir kalkulieren das auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Projekt als wirtschaftliches Gesamtkonzept. Wir bitten um Verständnis, dass für den Fall einer unbe­rechtigten vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses Ihrerseits die von uns bisher erbrachten Leistungen sofort verrechnet werden und wir uns die Geltendmachung der darüber hinausgehenden Schäden und frustrierten Aufwendungen vorbehalten.

  4. Eine Teilzahlung in der Höhe von 1/3 der konkret vereinbarten Auftragssumme bzw. des jährlich vereinbarten Gesamtbetrages wird daher bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Jede über diese Teilzahlung hinausgehende Leistung wird in weiterer Folge entsprechend dem Projektfortschritt fakturiert. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt fällig.
    Unser Kapital ist unser Know how, doch sind wir zur Erhaltung unseres funktionierenden Trainings- und Beratungsbetriebes und der damit verbundenen Fixkosten auf Ihre pünktliche Zahlung angewiesen.
    Wir setzen daher Ihr Verständnis dafür voraus, dass bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen Verzugszinsen von 10% per anno ab Fälligkeitszeitpunkt verrechnet werden müssen.

  5. Für terminierte Teilleistungen innerhalb des Gesamtauftrags behalten wir uns für deren Nichteinhalten bzw. Verschieben die Verrechnung folgender Stornosätze vor:
    bis 5 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars
    bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
    ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 90 % des vereinbarten Honorars

  6. Wir bitten Sie, sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur auf unser in der Honorarnote bezeichnetes Konto zu veranlassen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, ist nicht zulässig.

  7. Wir stehen dafür ein, dass die von uns geführte Trainings- und Beratungstätigkeit mit Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen durchgeführt wird. Obwohl unser Wunsch und unsere Intention darauf gerichtet ist, die von uns erarbeiteten Lösungsvorschläge umzusetzen, können wir für die praktische Realisierung der von uns entwickelten Problemlösungsvarianten keine Gewähr leisten, da deren Umsetzung auch von Faktoren abhängig ist, die unsererseits nicht beeinflusst werden können.

  8. Leistungsgegenstand und verrechenbarer Aufwand unsererseits sind die vertraglich durch Anbotsannahme im Anbot verzeichneten Leistungen.
    Sollte sich bei der Durchführung des Projektes ergeben, dass weitere Maßnahmen, die von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung abweichen, notwendig oder sinnvoll sind, werden wir Sie diesbezüglich rechtzeitig informieren und Ihnen diese Zusatzleistungen unter gesonderter Kostenbekanntgabe zur Disposition stellen.
    Zur Erörterung der Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit dieser Zusatzleistungen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Sollte trotz unseres Hinweises auf die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit von Zusatzleistungen die Erbrin­gung durch Sie abgelehnt werden sind wir - sofern durch diese Ablehnung die Weiterführung des Projektes vereitelt wird - berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden und im Sinne der vorstehenden Ausführungen zur Abrechnung zu bringen.

  9. Wir verpflichten uns, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die uns im Zuge unserer Tätigkeit bekannt werden, gegenüber außenstehenden Dritten geheim zu halten. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Ergebnissen der von uns erbrachten Dienstleistungen jeglicher Art an Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vorzunehmen, wobei uns jedenfalls die Urheber- oder sonstigen Schutzrechte im Hinblick auf diese Leistungen verbleiben.

  10. Um eine vollständige Dokumentation der wechselseitigen Rechte und Pflichten zu ermöglichen können Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages nur in Schriftform erfolgen und kann von diesem Erfordernis auch nur durch schriftliche Vereinbarung abgegangen werden.

  11. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.

 

Stefan Braun, Geschäftsführer

Axterer Consulting-Gruppe GmbH

Voitsberg, im Mai 2021

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